Warum eine LED-Beleuchtung in Pool und Garten auswählen?

Der Pool hat sich inzwischen als fester Bestandteil von unserem Wohnbereich, der viel mehr als nur eine Badegelegenheit bietet. Daher heben die Menschen immer eher ihren Pool durch Beleuchtung hervor.

 

Auf keinen Fall irgendwelche Beleuchtung … Welche guten Gründe sprechen für eine LED-Beleuchtung? Wir erklären Sie!

 

  • Für Fachleute:

Beim Neubau reduzieren LED-Strahler die Installationskosten; ein geringerer Kabeldurchschnitt, weniger leistungsstarke Transformatoren, flexiblere Kabel sorgen für einen einfacheren Anschluss und erleichtern die Durchführung der Bauarbeiten … So ergeben sich zahlreiche Vorteile:

 

SeaMAID LED-Lampe Glühlampe
Verbrauch 5 bis 24W 300W
Kabelquerschnitt 2 x 1,5 mm² bis 2 x 2,5 mm² 2 x 10 mm²
Erforderlicher Transformator: 50W 300W
Art des Kabels leicht und flexibel starr und schwer
Lebensdauer Bis 20.000 h 1.500 h

 

  • Für Privatkunden:

LED bedeutet Einsparungen bei der Nutzung! Bei einer Lebensdauer von schätzungsweise über 20.000 Std. und einem geringen Energieverbrauch (leistungsstärkste Strahler: 40 W), verbrauchen unsere Strahler weniger Energie als herkömmliche Lampen, wie das folgende Beispiel zeigt:

Bei ca. 270 Stunden Nutzungszeit in Frankreich im Sommer zwischen Mitte Juni bis Mitte September, d. h. 90 Tage lang 3 Stunden pro Nacht.

 

Glühlampe Halogen SeaMAID LED
Verbrauch 0,3 kW (300W) 0,1 kW (100W) 0,016 kW (16W*)
Lebensdauer 1.500 h 2.500 h bis 20.000 h
Betriebskosten 11,11 € 3,70 € 0,59 €

*Standardmodell weiß 30LED Kilowattstundenpreis: Bezugsbasis EDF-Blau-Preise (Frankreich) 2014 – 0,1372 € inkl. MwSt.

 

  • Wer eine LED-Beleuchtung wählt, macht eine Wahl der Sicherheit … Da sie nicht heiß werden, besteht mit unseren Strahlern bei direktem Kontakt der Haut während dem Baden keine Verbrennungsgefahr. Die von uns entwickelte spezielle, einzigartige Optik ist zudem absolut ungefährlich für die Augen!

… und erzeugt eine farbige Lichtstimmung im eigenen Pool!

 

  

Pool: energiesparende LED-Lampen

 

Wussten Sie?

Seit September 2013 gilt auf Grundlage der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG bezüglich energieverbrauchsrelevanter Produkte eine neue Verordnung (1194/2012), die folgende Kriterien definiert:

  • Mindestenergieeffizienzanforderungen in Bezug auf Lebensdauer und Lichtqualität,
  • Kennzeichnungspflicht für Produkte und Verpackungen,
  • Ein neues Energieetikett,
  • EU-Verordnung 874/2012.

 

Achten Sie bei der Wahl Ihres Pool-Scheinwerfers auf das neue Etikett und die obligatorische Kennzeichnung!

Vergewissern Sie sich, dass die Produkte zertifiziert sind und ein Sicherheitszeichen anerkannter Prüfstellen wie LNE, CSTB, TÜV Rheinland tragen oder fordern Sie Konformitätserklärungen der Produkte an.